Tier in schlechter Haltung entdeckt ODER Wer kann helfen?
Immer wieder erreichen uns Hinweise auf Tiere, bei denen der Verdacht besteht, dass sie nicht artgerecht gehalten oder versorgt werden. Viele Menschen wenden sich zunächst an Tierschutzvereine oder Tierheime und fragen, wie sie helfen können.
Grundsätzlich gilt: Wenn es die Situation zulässt, sollte zunächst das Gespräch mit dem Tierhalter gesucht werden. Nicht jede Beobachtung bedeutet automatisch einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Manchmal beruhen Missverständnisse auf fehlenden Informationen oder Probleme können direkt angesprochen und gelöst werden.
Führt ein Gespräch nicht zum Erfolg oder erscheint es aufgrund der Umstände nicht sinnvoll, sollte das zuständige Veterinäramt informiert werden. Für den Landkreis Görlitz steht dafür das Formular „Beschwerde zur Tierhaltung – Tierschutzanzeige aufgeben“ unter
https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/provide/9601/
zur Verfügung.
Mit einer offiziellen Meldung wird die zuständige Behörde in die Lage versetzt, die Haltung zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz des Tieres einzuleiten. Dazu können Auflagen für den Tierhalter, tierärztliche Untersuchungen oder weitere tierschutzrechtliche Schritte gehören.
Dieser Weg ist auch aus einem weiteren Grund wichtig: Entstehen durch notwendige Maßnahmen Kosten für die Versorgung oder Behandlung eines Tieres, können diese unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber dem Tierhalter geltend gemacht werden. Werden Tiere hingegen ohne Beteiligung der zuständigen Behörden privat übernommen oder versorgt, tragen engagierte Helfer oftmals das finanzielle Risiko selbst.
Wer den Eindruck hat, dass ein Tier vernachlässigt wird oder sich in einer tierschutzwidrigen Situation befindet, sollte Beobachtungen möglichst sachlich dokumentieren und den offiziellen Weg über das Veterinäramt nutzen. So kann sichergestellt werden, dass die Situation geprüft wird und notwendige Maßnahmen rechtssicher erfolgen.
Wichtige Ausnahme: Bei akuten Notfällen (schwer verletztes Tier, akute Unterversorgung, Lebensgefahr) sollte direkt das Veterinäramt, das Ordnungsamt bzw. außerhalb der Dienstzeiten die Polizei informiert werden.
Wer mithelfen möchte, ein neues Tierheim für und in Görlitz aufzubauen, ist herzlich willkommen – ob als Mitglied im neuen Verein, als Spender oder mit tatkräftiger Hilfe. Gemeinsam können wir das schaffen!
Kontakt

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E-Mail: mail@tierheim-goerlitz.de

Adresse
Tierheim Görlitz e.V.
Neugasse 2
02826 Görlitz
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